Vorsteuerabgrenzung Folgejahr

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Vorsteuerabgrenzung Folgejahr

Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen (Kontokorrent Kreditoren) müssen ggf. abgrenzt werden. Fallen Empfang der Leistung und Empfang der Rechnung zeitlich auseinander, so ist der Vorsteuerabzug erst für den Besteuerungszeitraum zulässig, in dem erstmals beide Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Für Wareneingangsrechnungen bzw. Gutschriften mit OP-Status 'V' kann das Programm eine automatische Umbuchung der Vorsteuer auf das Konto '1548 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar' vornehmen. Hierzu wird ein spezieller Dialog zur Verfügung gestellt.

 

 

Beispiel:

 

- Am 15.01.2015 geht eine Lieferantenrechnung mit Rechnungsdatum 31.12.2014 i.H.v. 119,00 € (brutto, darin enthalten 19% USt) ein.

 

- Der Aufwand soll noch im Monat 12/2014 und die Vorsteuer aufgrund des Eingangsstempels mit Datum 15.01.2015 erst im Folgejahr, also im Monat 01/2015 angesetzt werden.

 

 

1. Um diesen Sachverhalt abbilden zu können, müssen zunächst gewisse Grundeinstellungen in den Basisdaten der Finanzbuchhaltung vorgenommen werden.

 

2. Anschließend erfolgen Buchungserfassung, Umbuchung und Saldenvortrag.

 

3. Im aktuellen Geschäftsjahr kann schließlich die Vorsteuer, die im abgelaufenen Geschäftsjahr auf das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" umgebucht wurde, auf das Vorsteuerkonto umgebucht werden.