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Von der Finanzbuchhaltung werden folgende Daten bereitgestellt, die in der Anlagenbuchhaltung weiterverarbeitet werden können:
1. Buchungen aktivierter Gegenstände des Anlagevermögens
Hierzu zählen die Buchungen von Eingangsrechnungen für betrieblich genutzte Anlagen sowie die Buchungen von aktivierten geringwertigen Wirtschaftsgütern.
2. Buchungen nachträglicher Anschaffungskosten für aktivierte Wirtschaftsgüter
Hier werden ebenfalls die Buchungen von Eingangsrechnungen betreffender Anlagen bereitgestellt.
3. Buchungen aktivierter Eigenleistungen
Hierzu zählen alle aktivierungspflichtigen Eigenleistungen im Rahmen der Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes - auch Teilherstellungskosten.
Von der Anlagenbuchhaltung werden folgende Daten an die Finanzbuchhaltung übergeben:
1. Abschreibungen
Hierzu zählen die planmäßige AfA, die Sonder-AfA und die außerplanmäßige AfA sowie erhöhte Abschreibungen.
2. Zuschreibungen
Alle in der Anlagenbuchhaltung gebuchten Wertaufholungen von Wirtschaftsgütern.
3. Teilabgänge
Hier werden die Restbuchwerte der Teilabgänge an die Finanzbuchhaltung übergeben. Eine anteilige Abschreibung wird bei der Ermittlung der Restbuchwerte berücksichtigt. Die Restbuchwerte werden über spezielle Aufwandskonten ausgebucht. Der Verkaufserlös (bei Verkäufen) oder der Teilwert (bei Entnahmen) muss in der Finanzbuchhaltung über ein separates Ertragskonto (sonstige betriebliche Erträge) erfasst werden.
Anmerkung:
Diese Buchungstechnik wird in der Praxis vor allem wegen der Umsatzsteuerverprobung angewendet und ist Voraussetzung für ein stimmiges USt-Prüfjournal innerhalb der Finanzbuchhaltung.
4. Vollabgänge
Übergeben werden die Restbuchwerte unter Berücksichtigung anteiliger AfA über spezielle Aufwandskonten. Auch hier gilt: der Verkaufserlös (bei Verkäufen) oder der Teilwert (bei Entnahmen) muss in der Finanzbuchhaltung über ein separates Ertragskonto (sonstige betriebliche Erträge) erfasst werden.
5. Umbuchungen
Übergeben werden alle vorgenommen Umbuchungen - auch Umbuchungen von Anlagen im Bau.