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Der oberste Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung lautet:
! KEINE BUCHUNG OHNE BELEG!
Der Beleg ist Beweismittel und Prüfungsgrundlage für die sachliche Richtigkeit der Buchung. Er ist das Bindeglied zwischen dem Geschäftsvorfall und der Aufzeichnung in den Büchern.
Grundsätzlich lassen sich 3 Arbeitsschritte für die Belegaufbereitung festhalten:
1. Belegaufbereitung
2. Buchung des Belegs
3. Belegablage
Ein wichtiger Bestandteil bei der Einrichtung der innerbetrieblichen Buchführung ist die Organisation der entsprechenden Sachmittel (Ordner, Stempel, Formulare) und die Schaffung eines zweckdienlichen Ablaufs, um so die ordnungsgemäße Belegbearbeitung zu gewährleisten.