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Das Stornieren eines kompletten Teilzahlungsvorgangs (also aller Teilzahlungs-Ops zu einer Rechnung) ist immer dann erforderlich, wenn
- eine Teilzahlungsvereinbarung geändert werden soll,
- eine Rate nicht fristgerecht gezahlt wurde und der Rest-OP sofort fällig gestellt werden soll (sofortige Sollstellung)
oder
- die Teilzahlungsvereinbarung aufgehoben wird.
Bei einem Storno werden immer alle offenen Teilzahlungs-Ops zu diesem Vorgang storniert, einschließlich der darauf entfallenden Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen. Teilzahlungs-Ops, die bereits ausgeglichen sind, werden nicht storniert. Über die noch offene Summe wird ein neuer OP erstellt, für den wiederum neue Teilzahlungen vereinbart werden können.
![]() | So können Sie eine Teilzahlungsvereinbarung stornieren: |
1. | Wählen Sie in der OP-Verwaltung der entsprechenden Adresse einen Teilzahlungs-OP aus. |
2. | Klicken Sie mit der Maus auf den Button <OP Bearbeiten> und wählen Sie im sich öffnenden Dropdownmenü den Menüpunkt "Teilzahlung stornieren" und bestätigen Sie die nachfolgende Abfrage mit <Ja>. |
Das Programm öffnet den Dialog "OP-Verwaltung / Teilzahlungsvereinbarung stornieren".
3. | Tragen Sie im Feld STORNOART/GRUND den Grund der Stornierung über eine Schlüsselzahl ein. Mögliche Schlüssel sind: |
1 = Storniert mangels Zahlung
2 = Storniert mangels Zahlung / neue Vereinbarung
3 = Storniert / neue Vereinbarung
4 = Storniert wegen Komplettzahlung
5 = Storniert sonstiger Grund
4. | Als neues Fälligkeitsdatum des neuen OP's (Sollstellung) wird das Tagesdatum vorgeschlagen. Soll der OP ein anderes Fälligkeitsdatum erhalten, ändern Sie das Datum im Feld NEUE OP-FÄLLIGKEIT. |
5. | Klicken auf den Button <Stornieren>. |
Das Programm storniert alle Teilzahlungs-Ops des gewählten Vorgangs.