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Für alle kostenrechnungsrelevanten Konten muss die Kostenartennummer eingetragen werden (Feld: KOSTENART). Kostenrechnungsrelevant sind alle Kosten- und Erlöskonten (G.u.V). Nicht in die Kostenrechnung fließen die neutralen Aufwendungen und Erträge. Für die Automatikkonten, die im Multi-OP Ausgleich angesprochen werden (z.B. Skonto), sollte eine Kostenschablone oder eine Hilfskostenstelle eingetragen werden.