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Diese Einstellungen sind nur von Bedeutung, wenn Sie in mindestens einem EU-Mitgliedstaat die Lieferschwelle überschreiten und Ihre Umsätze nicht in Deutschland der Umsatzsteuer unterwerfen, sondern die Umsätze im EU-Mitgliedstaat mit dem dort gültigen Umsatzsteuersatz versteuern.
Hinweis: EU-Steuersätze |
Diese Steuersätze und Steuerschlüssel kommen nur für den Geschäftsvorfall "4=Lieferung für Abnehmer ohne UST-ID-NR. (Best.)" zur Anwendung. |
Um EU-Steuersätze einzugeben, klicken Sie im Dialog "Kontenzuordnung - Erfassen/Ändern" auf den Menüeintrag "Extras > EU-Steuersätze".
Das Programm öffnet eine Tabelle mit den derzeitigen Mitgliedstaaten.
Die Spalten der Tabelle im Einzelnen:
ST
Hier sehen Sie den 2-stelligen Steuercode. Dieser Schlüssel ist identisch mit dem Steuercode in der Länderverwaltung.
BEITRITTSLAND
Gezeigt wird der EU-Mitgliedsstaat, der mit dem Steuercode verknüpft ist.
Tragen Sie hier den für das jeweilige EU-Land gültigen Steuersatz in % ein.
Tragen Sie hier den entsprechenden Steuerschlüssel ein.