Intrahandelsstatistik

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Intrahandelsstatistik

Zweck der Intrahandelsstatistik ist die Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen EU_Mitgliedstaaten (Versendungen und Eingängen). Mit dem Wegfall von Zollkontrollen im EU-Binnenmarkt wurden den Unternehmen ehemals staatliche Verwaltungsaufgaben übertragen. Unternehmen, die Waren an ein Unternehmen im EU-Ausland verkaufen, müssen vierteljährlich eine Zusammenfassende Meldung erstellen. Unternehmen, die mit Verkäufen ins EU-Ausland bzw. Einkäufen aus dem EU-Ausland jeweils mehr als 500.000 Euro umsetzen, müssen zudem eine monatliche Intrahandelsstatistik führen.

Um die Intrahandelsstatistikfunktion nutzen zu können, müssen vorbereitende Einstellungen in den Stammdaten sowie in den vorgenommen werden.

 

 

So rufen Sie die Intrahandelsstatistik auf:

 

1. Klicken Sie mit der Maus im Hauptmenü auf  "Warenwirtschaft > Extras > Intrahandelsstatistik".

 

 

Das Programm öffnet die vorgelagerte Auswahltabelle "Intrastat Monatsmeldungen".

 

 

 


Die Menüleiste:


 

<Bearbeiten>
<Warenverzeichnis>
<Intrastatgruppen>
<Verfahrenscode>
<Geschäftsarten>
<Eigenschaften>