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Haben Sie nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet, und waren diese Kosten so umfassend, dass hierdurch ein neues Wirtschaftsgut entstanden ist, so müssen Sie die Restnutzdauer des Anlagegutes neu schätzen. Die Summe aus dem Restbuchwert und den nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten muss dann auf die neu zu schätzende Restnutzdauer verteilt werden.
Eine Änderung der Restnutzdauer nehmen Sie über die Buchungsart 51 vor.
Folgende Felder werden Ihnen zur Verfügung gestellt:
MONAT
Geben Sie den Zeitpunkt an, ab dem die Restnutzdaueränderung erfolgen soll. Ab diesem Zeitpunkt ermittelt das Programm die aktuelle (bisherige) Restnutzdauer und zeigt diese im Feld AKT. RESTNUTZDAUER an.
In der Regel müssen Sie hier den Wirtschaftsjahresbeginn eintragen, da die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dem Buchwert der Schlussbilanz des vorausgegangenen Wirtschaftsjahrs hinzugerechnet werden können.
BUCHUNGSTEXT
Vorgegeben wird eine Beschreibung anhand der Buchungsart. Dieser beschreibende Text kann von Ihnen geändert werden.
AKT. RESTNUTZDAUER
Hier wird die aktuelle Restnutzdauer ermittelt. Sie errechnet sich aus dem Zeitpunkt, der im Feld Monat angegeben wurde.
NEUE RESTNUTZDAUER
Dieses Feld nimmt die neu zu schätzende Restnutzdauer des Anlagegutes auf.
Nachdem Sie die Eingabe der neuen Restnutzdauer bestätigt haben, ermittelt das Programm die neuen Abschreibungsbeträge.