Kursregulierung

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Kursregulierung

Hinweis:

Kursregulierung

Legen Sie für die automatische OP-Kursregulierung einen Stapel an. Achten Sie dabei darauf, dass in den Eigenschaften des Stapels als Buchungsverarbeitung "250 Kursregulierung" eingetragen ist.

Aufgrund dieser Einstellungen kann mit diesem Stapel die OP-Kursregulierung vorgenommen werden.

 

 

So starten Sie die OP-Kursregulierung:

 

1. Wählen Sie in der Buchungsmaske den Menüpunkt "Tools > Buchung erstellen > Kursregulierung".  

 

 

Das Programm öffnet den Dialog "Kursregulierung von Offenen Posten".

 

 

VON / BIS PERSONENKONTO

Hier können Sie die Personenkonten eingrenzen, für die eine Kursregulierung erfolgen soll.

 

BUCHUNGSDATUM

Buchungsdatum der Kursregulierung. Dieses Datum steuert die Periodenzuordnung.

 

 

Der Bereich " Optionen Währungsdifferenzkonten Aufwand/Ertrag..."

 

KONTEN AUS WÄHRUNGSSTAMM VERWENDEN

Aktivieren Sie den Status dieses Feldes þ, wenn das Programm die Erlös- bzw. Aufwandskonten für realisierte Kurserträge bzw. Kursverluste verwenden soll.

 

BEI ZAHLUNG ÜBER DEVISENKONTO SPEZIELLE KONTEN VERWENDEN

Um für die Verbuchung der Kurserträge bzw. Verluste spezielle Konten zu verwenden, wenn die Zahlung über ein Devisenkonto erfolgte (z.B. Dollarkonto), aktivieren Sie den Status dieses Feldes þ und tragen Sie in die nachfolgenden Felder die zutreffenden Sachkonten ein.

 

WÄHRUNGSDIFFERENZ AUFWAND

Sachkonto für die Verbuchungen von Kursverlusten bei Zahlung über Devisenkonto.

 

WÄHRUNGSDIFFERENZ ERTRAG

Sachkonto für die Verbuchung von Kurserträgen bei Zahlung über Devisenkonto.

 

PROTOKOLL DRUCKEN

Aktivieren Sie den Status dieses Feldes þ, um ein detailliertes Protokoll über die Kursregulierung zu drucken.

 

KURSREGULIERUNG BUCHEN

Aktivieren Sie den Status dieses Feldes þ, um die Kursregulierung zu verbuchen. Ist der Status deaktiv, bietet das Kursregulierungsprotokoll eine Vorschau.

 

STAPEL

Hier wird der Buchungsstapel eingetragen.

 

AUSGABEDRUCKER PROTOKOLL

Drucker für die Ausgabe des Kursregulierungsprotokolls.